52. Stadtratssitzung

52. Stadtratssitzung

52. Stadtratssitzung am 24.01.2024

Die Sitzung fand traditionsgemäß im Rathaus statt.

26 Punkte im öffentlichen Teil und 3 Punkte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung standen auf der Tagesordnung.

JenaTV übertrug die Sitzungen im Livestream und zeichnete sie auf. Abrufbar in der JenaTV Mediathek. Auch auf der Internetseite der Stadt Jena kann man parallel die Sitzung live verfolgen.

Livestream Stadtratssitzung | Jena Rathaus

Zu Beginn des offiziellen (öffentlichen) Teils wurde vom Stadtratsvorsitzenden die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Zur Tagesordnung:

Abrufbar auf der Internetseite der Stadt (Sitzungskalender). Dort findet man auch die entsprechenden Beschlussvorlagen, Berichtsvorlagen und weitere Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

https://rathaus.jena.de/de/sitzungskalender

Folgende Änderungen zur Tagesordnung wurden beschlossen:

TOP 26, 27 und 28 werden in Ausschüsse verwiesen

TOP 7 und 21 werden abgesetzt

TOP 16 entfällt

TOP 10 und TOP 29 (danach) werden zusammen beraten

Die so geänderte Tagesordnung wurde durch den Stadtrat dann bestätigt.

Redezeitbegrenzung 5 Minuten für den Einreicher und 3 Minuten für jeden weiteren Redner wurde vereinbart.

TOP 4 Einwohnerfragestunde (max. 30 Minuten)

  1. Anfrage zum Windkraftausbau

Einer Flächenpotentialanalyse dafür bedarf es nicht. Dafür gab es auch nie einen Beschluss des Stadtrates. Regionalpläne für Vorranggebiete müssen erst in der regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen erstellt werden. Danach wäre ggf. die Stadt am Zug.

  • Anfrage zu einer temporären Behelfsbrücke über den Löbdergraben während des Ausbaues der Osttangente

Eine Behelfsbrücke für den Fußgängerverkehr wird es nicht geben. Dagegen spricht die Höhe einer solchen Brücke wegen der Oberleitungen und eine nicht gegebene Barrierefreiheit eines solchen Bauwerkes. Alternativen werden geprüft.

  • Anfrage zu Photovoltaik-Freiflächen in Jena

Der Klima-Aktionsplan sieht die Maßnahme LM32 Photovoltaik-Anlagen auf Flächen von mindestens 36 ha vor. Wann und wo wird diese vom Stadtrat beschlossene Maßnahme realisiert und mindestens 36 ha Fläche ausgewiesen?

Die Antwort gab Dezernent Gerlitz. Für eine Flächenpotentialanalyse gab es keinen extra Beschluss. Aktuell wird der Fokus in Jena zunächst auf Dachflächen und Parkflächen liegen. Freiflächen im Außenbereich werden untersucht und geprüft. Standorte können derzeit allerdings nicht benannt werden.

TOP 5 Fragestunde der Stadträte (max. 30 Minuten)

  1. Anfrage der SPD zu Ruhebänken in Jena
  2. Verfügt die Stadt Jena über eine Übersicht über die Standorte der Ruhebänke im Stadtgebiet?

Es gibt eine Übersicht über die Standorte.

  • Plant die Stadt Jena die Einrichtung eines Ruhebankradars in Jena?

Dafür gibt es noch keine technische Lösung im Kartenportal.

  • Plant die Stadt Jena die Ausweitung der Ruhebankstandorte in der Innenstadt, etwa am Teichgraben oder im Zuge der Eichplatzsanierung?

Selbstverständlich wird es eine Ausweitung der Ruhebankstandorte in den genannten Gebieten geben.

  • Anfrage der Grünen zur Unterstützung von Geschäften in der Innenstadt

Was für die Gewerbetreibenden in der Innenstadt zu tun, dies liegt den Grünen mit dieser Anfrage gar nicht am Herzen. Es geht ihnen um den grenzenlosen (rowdyhaften) Radverkehr in der Innenstadt und um die Erhöhung von Parkgebühren für Kfz, da diese deren Meinung im Vergleich zu den Nahverkehrstarifen angeblich zu niedrig wären. Geben soll es allerdings zukünftig mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Angedeutet wurde von Seiten der Stadtverwaltung in der Antwort eine angedachte Erhöhung der Parkgebühren.

  • Anfrage der SPD zu Fördermitteln für Jena

Hier ging es um die Höhe der Fördermittel für verschiedene Projekte der letzten 5 Jahre von Stadt, Land und Bund. Aus deren Töpfen für Klimaschutz, Städtebau und Mobilität kamen in den letzten 5 Jahren:

110 Millionen für den Mobilitätsbereich

74,8 Millionen für den Bereich Städtebau

12,9 Millionen für den Klimaschutz

  • Anfrage der FDP zum Umsetzungsstand des Antrages Haushaltsoptimierungskonzept und Haushaltsbedarfsbemessung von 2020

Der Fragesteller möchte diese Anfrage schriftlich beantwortet haben.

  • Anfrage der Grünen zu den hohen Fernwärmepreisen in Jena

Diese sind im Vergleich zu anderen Städten in Jena zu hoch. Die Lokalpresse berichtete am 31.12.2023 darüber. Ursächlich hierfür wären hauptsächlich die Beschaffungspreise, deren Anpassungszeiträume in den einzelnen Städten unterschiedlich sind.

Weitere Fragen konnten nicht gestellt werden, da die Fragezeit abgelaufen war.

TOP 6 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jena zur Wahl von Ortsteilräten

Die Änderung der Hauptsatzung erfordert eine qualifizierte Mehrheit der gewählten Vertreter im Stadtrat unabhängig von einer relativen Mehrheit der Anwesenden. Durch die 2/3-Regelung im Dezember-Stadtrat und den Enthaltungen aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen zu Aufwandsentschädigungen, die durch das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit wie Nein-Stimmen wirken, wurden auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Wahl der Ortsteilräte einschließlich eines Änderungsantrages nicht beschlossen. Allerdings war die Neureglung hierzu in den Diskussionen nicht umstritten. Daher wird der Antrag zur Änderung der Hauptsatzung durch eine Fraktion neu gestellt, wobei dieser Antrag diesmal nur die vorgeschlagenen Änderungen zur Wahl der Ortsteilräte enthielt. Heute nun wurde die erforderliche Mehrheit (24 Stimmen) mit 32 Ja-Stimmen erreicht und somit die Satzungsänderung beschlossen.

Um eine neue Satzung und eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Ernst-Abbe-Bücherei ging es in TOP 8. Der neuen Satzung und der neuen Gebührensatzung stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

In TOP 9 ging es um die Änderung der Satzung zur Aufwandsentschädigung für Feuerwehrleute der freiwilligen Feuerwehr. Der Stadtrat der Stadt Jena hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 mit Beschluss 23/2227 beschlossen, das Ehrenamt in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jena stärker zu fördern. Dazu soll den aktiven Mitgliedern (ca. 340) der Einsatzabteilungen die auch von vielen Arbeitgebern genutzte City Card zur Verfügung gestellt werden. Um die Ausreichung an die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu ermöglichen, ist eine Deklaration dieser Zuwendung als Aufwandsentschädigung erforderlich. Dem erteilte der Stadtrat einstimmig seine Zustimmung.

Die Verlängerung der Förderung für das Citymanagement bis 2026 war Thema in TOP 10. Abweichend von der Förderrichtlinie der Stadt Jena sollen hier Gelder als institutionelle Förderung in Punkt 002 für den Verein fließen. Ein Unding, zumal der Verein noch nicht mal die dafür erforderliche Gemeinnützig vorweisen kann. Dies sieht jedoch die Förderrichtlinie zwingend vor und der Verein wollte sie auch in der Vergangenheit beantragen. Er tat es jedoch nicht. Damit hat auch die vorangegangene institutionelle Förderung ihr Geschmäckle. Außerdem ein Vorgriff auf den Haushalt 2025 und 2026, wenn auch unter Vorbehalt. Per erfolgreichen Geschäftsordnungsantrag der LINKEN wurde daraufhin die BV in den SEUA und FA zurück überwiesen. Dafür stimmte aus vorher genannten Gründen auch die AfD-Fraktion. Dort soll dann nach einer Lösung für die 25.000,- € aus 002 gesucht werden.

Passend zum TOP 10 und mit der Tagesordnung so beschlossen, eine Berichtsvorlage aus TOP 29 zum Thema Unterstützung von Aktionstagen in der Innenstadt durch entgeltfreien ÖPNV.

https://sessionnet.jena.de/sessionnet/ratsinfo/getfile.php?id=124142&type=do&

In TOP 11 ging es um die Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan B-Ku 04 „Wohnen am Weingut“ in Kunitz. Dafür gaben die Stadträte grünes Licht.

Die Gründung und Beteiligung an der Klimaschutzagentur war Thema in TOP 12. Für die Gründung der Klimaschutzagentur Jena wurde im Rahmen des Klimaaktionsplans ein entsprechendes Konzept erstellt (23/2117-BE) und im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss vorgestellt. Die Gesellschafterstruktur der Klimaschutzagentur ist zum Gründungszeitpunkt wie folgt vorgesehen: 44 % des Stammkapitals – Stadt Jena

30 % des Stammkapitals – jenawohnen GmbH

17 % des Stammkapitals – Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH

3 % des Stammkapitals – BürgerEnergie Jena e.G.

3 % des Stammkapitals – Klimaschutzstiftung Jena Thüringen

3 % des Stammkapitals – Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss e.G.

Die Klimaschutzagentur soll mit den o.g. Gesellschaftern gegründet werden, wobei die tatsächliche Beteiligung von den Beschlüssen der zuständigen Aufsichtsorgane der Gesellschafter abhängt. Deren Sitzungen finden im Laufe des Februars und März statt, sodass eine Gründung der Gesellschaft in der zweiten Märzhälfte erfolgen kann. Im Falle einer einzelnen Ablehnung ist vorgesehen, dass der dann entfallende Geschäftsanteil vorerst von der Stadt übernommen wird. Damit ist ein erster Schritt hin zu einer strategischen aber auch finanziellen Beteiligung regionaler Akteure gemacht. Mit der Gründung im kleineren Gesellschafterkreis wird der Klimaschutzagentur der notwendige Start ermöglicht, um Strukturen und Prozesse zu etablieren, Fachkräfte zu gewinnen und Netzwerke zu bilden. Ziel der Gesellschafter als auch der Gesellschaft selbst ist es, weitere Gesellschafter in die Agentur einzubinden, die deren Arbeit finanziell und inhaltlich unterstützen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des kommunalen Klimaschutzes. Die Klimaschutzagentur unterstützt die Stadt Jena beim Erreichen der Klimaneutralität. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Entwicklung und Vorhaltung von Informations- und Impulsberatungsangeboten, das Angebot von Beratungs- und Informationskampagnen für Bürger sowie Unternehmen unter Einbindung der Kommune und der wesentlichen Institutionen in der Region. Zu den weiteren Aufgaben der Gesellschaft gehören die Fortführung der bestehenden und Initiierung neuer Klimaschutzkampagnen, die Einrichtung und Abwicklung kommunaler Förderprogramme, Betreuung von Netzwerken, die Vorhaltung und Bereitstellung regionaler Klimaschutzaktionselemente, die Organisation größerer themenbezogener Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildungsangebote sowie die Übernahme der Funktion als Ansprechpartnerin für alle Akteure und für alle am Klimaschutz interessierten Bürgerinnen und Bürger der Region. Der Gründung stimmte der Stadtrat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mehrheitlich zu.

Eine BV des OB in TOP 13 mit dem Antrag auf Bestimmung Jenas als angespannter Wohnungsmarkt gem. § 558 Abs. 3 BGB und § 201a BauGB. Die Situation des Jenaer Wohnungsmarktes ist, wie erläutert, seit der Aufnahme in die Thüringer Kappungsgrenzenverordnung 2020 weiterhin prekär. Daher soll die Kappungsgrenze neben der Mietpreisbremse weiterhin als Instrument zur Abschwächung der Mietpreiserhöhungen dienen. Gleichzeitig sollte auch die Neubautätigkeit in Jena möglichst wieder einen Aufschwung erleben. Als geeignetes Mittel wird dafür seitens der Stadt Jena auch die Einführung des § 246e BauGB betrachtet. Die durch die Bundesregierung bisher vorgeschlagene Regelung findet befristet bis 31.12.2026 in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anwendung, die nach § 201a BauGB durch die Länder bestimmt sind. Gegenstand können in Abweichung vom bisherigen Baurecht sein: die Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen, die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder die Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung. Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit wird nicht nur ein Einvernehmen, sondern eine Zustimmung der Gemeinde gefordert. Im Außenbereich soll die Neuregelung nur auf Vorhaben Anwendung finden, die im räumlichen Zusammenhang mit Flächen stehen, die nach § 30 Absatz 1 oder § 34 BauGB zu beurteilen sind. Dem stimmte der Stadtrat gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion sieht mit dieser BV Bürgerbeteiligungsrechte in Gefahr.

Eine Satzungsänderung in TOP 14.Die Satzung zur Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen in der Stadt Jena wird dahingehend geändert, dass die Aufwandsentschädigungen erhöht werden. Hier stimmte der Stadtrat geschlossen zu.

Die regionale Integration und Kooperation der Wirtschaftsförderung war Thema in TOP 15. Von Akteuren der Wirtschaft wird häufig der Wunsch vorgebracht, die Kooperation mit dem Umland zu verstärken. In den Bereichen Wohnungsbau, Gewerbeflächen, Verkehr, Energie und Fachkräfte gibt es gemeinsame Themen der Wirtschaft in Jena sowie Weimarer Land und Saale-Holzland-Kreis. Mit dem Wachstum Jenas wächst auch die Verflechtung mit den umliegenden Landkreisen. Eine regionale Wirtschaftsförderung ist in Deutschland durchaus üblich und ist bei Stadt-Umland-Verhältnissen, die mit jenen zwischen Jena und dem Umland vergleichbar sind, häufiger zu finden. Im Bereich von Arbeitsgemeinschaften oder kommunalen Unternehmen haben wir bereits gute Erfahrungen gesammelt, mit gemeinsamen Strukturen gemeinsame Aufgaben zu bearbeiten. Dazu soll nach dieser BV der OB beauftragt werden, eine weitere Kooperation von JenaWirtschaft mit den benachbarten Wirtschaftsförderungen, v.a. des Saale-Holzland-Kreises, zu prüfen. Dazu sollen Gespräche mit den Landkreisen stattfinden und dem Stadtrat bis zum zweiten Quartal 2024 ein Vorschlag für ein geeignetes Verfahren vorgelegt werden und prüfen, in welchem Umfang Ressourcen (Personal, Sachkosten) für eine solche Kooperation paritätisch zwischen den Kooperationspartnern bereitgestellt werden müssen, die auch über den ohnehin noch zu prüfenden Mehrbedarf (23/2136-BV, Beschluss vom 25.10.2023) hinausgingen. Diesen Auftrag erteilten die Stadträte einstimmig.

In TOP 17 ging es um die Errichtung eines Bürgerhauses in Winzerla. Diesem Auftrag dafür erteilte der Stadtrat einstimmig. Die AfD-Fraktion wurde von den anderen Fraktionen nicht mit als Einreicher aufgenommen. Die Superdemokraten halt!

Vorgezogen wurde dann TOP 24. Der Oberbürgermeister wird in der eingebrachten BV ermächtigt, in den nächsten Gesellschafterversammlungen der Kapitalgesellschaften, an denen die Stadt unmittelbar beteiligt ist und welche unter den Geltungsbereich der Beteiligungsrichtlinie fallen, einen Gesellschafterbeschluss zu fassen bzw. einzubringen, der die Geschäftsführungen zur Anwendung der Beteiligungsrichtlinie verpflichtet. Der Beschluss ist dabei so zu fassen, dass er auch für etwaige mittelbare Beteiligungen (Enkelgesellschaften) der Stadt Jena gilt. Das Ziel dieser Richtlinie ist in erster Linie die Schaffung von Transparenz innerhalb des Stadtverbunds für die Entscheidungsträger in Stadtrat und Stadtverwaltung. Dem gab der Stadtrat einstimmig seine Zustimmung.

Sitzungsende: 22.30 Uhr

Die nächste Stadtratssitzung findet planmäßig am 28.02.2024 statt.

Abkürzungsverzeichnis

TOP steht für Tagesordnungspunkt

BV steht für Beschlussvorlage

SEUA steht für Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss

KSJ steht für Kommunal Service Jena

OTR steht für Ortsteilrat

OB steht für Oberbürgermeister

z.B. steht für zum Beispiel

z.T. steht für zum Teil

bzw. steht für beziehungsweise

Kfz steht für Kraftfahrzeug

ÖPNV steht für Öffentlicher Personen Nahverkehr

PKW steht für Personenkraftwagen

KIJ steht für Kommunale Immobilien Jena

max. steht für maximal

ggf. steht für gegebenenfalls

FA steht für Finanzausschuss

o.g. steht für oben genannten

JES GmbH, JES steht für Jena Eisenberg Stadtroda

u.Ä. steht für und Ähnliches

i.d.R. steht für in der Regel

TGS steht für Thüringer Gemeinschaftsschule

ThürKO steht für Thüringer Kommunalordnung

ThürEBBG steht für Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

VMT steht für Verkehrsverbund Mittelthüringen