Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

In der Dezembersitzung des Jenaer Stadtrates wurde eine Änderung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer verabschiedet. Grundlage hierfür war die Grundsteuerreform und die ganzen Feststellungsverfahren, die alle Grundstückseigentümer in den letzten Jahren durchlaufen mussten. Auf die Erhebung der Grundsteuer A soll zukünftig in Jena verzichtet werden, die Grundsteuer B von 495 auf 400 v.H. abgesenkt werden und Gewerbesteuer unverändert bei 450 v.H. liegen. Die AfD-Fraktion stimmt der Senkung der Hebesätze zu. Für die AfD sprach der Fraktionsvorsitzende Denny Jankowski. Er machte deutlich, dass die Änderung der Hebesätze kein Steuergeschenk ist, sondern eine Selbstverständlichkeit. Schon der Bundesgesetzgeber hat bei der Reform der Grundsteuer darauf abgezielt, dass nach der Reform und den zugehörigen Neubewertungen, die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer aufkommensneutral sein sollten. Zudem kritisierte Jankowski die Grundsteuer insgesamt. Die Grundsteuer ist in den Augen der AfD ein bürokratisches Monster, sie ist ungenau und auch ungerecht und gehört deswegen auch abgeschafft.