50. Stadtratssitzung

50. Stadtratssitzung

50. Stadtratssitzung am 22.11.2023

Die Sitzung fand traditionsgemäß im Rathaus statt.

30 Punkte im öffentlichen Teil und 6 Punkte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung standen auf der Tagesordnung.

JenaTV übertrug die Sitzungen im Livestream und zeichnete sie auf. Abrufbar in der JenaTV Mediathek. Auch auf der Internetseite der Stadt Jena kann man parallel die Sitzung live verfolgen.

Livestream Stadtratssitzung | Jena Rathaus

Zu Beginn des offiziellen (öffentlichen) Teils wurde vom Stadtratsvorsitzenden die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Zur Tagesordnung:

Abrufbar auf der Internetseite der Stadt (Sitzungskalender). Dort findet man auch die entsprechenden Beschlussvorlagen, Berichtsvorlagen und weitere Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.

https://rathaus.jena.de/de/sitzungskalender

Folgende Änderungen zur Tagesordnung wurden beschlossen:

TOP 4.1 neu im nichtöffentlichen Teil

TOP 17, 23, 25, 27 und 35 entfallen

TOP 14, 15 und 16 werden zusammen behandelt und getrennt abgestimmt

TOP 26, 30, 31, 32 und 33 werden in Ausschüsse verwiesen

Die so geänderte Tagesordnung wurde durch den Stadtrat dann bestätigt.

Eine Redezeitbegrenzung 5 Minuten für den Einreicher und 3 Minuten wurde nach Geschäftsordnungsantrag des OB vom Stadtrat beschlossen.

TOP 6 Einwohnerfragestunde

  1. Anfrage zum Gebäudekomplex Saalbahnhofstraße 9

Der Gebäudekomplex wurde kürzlich von der Stadt Jena käuflich erworben. In diesem Komplex waren schon immer Teile der Stadtverwaltung untergebracht. Ein Erwerb der Immobilie von JenaWasser war daher naheliegend. So die Antwort des Dezernenten Herrn Gerlitz.

  • Anfrage zur Radfahrsicherheit Saalbahnhofstr./Löbstedter Straße Bahnunterführung

Eine Lösung für diesen unübersichtlichen Verkehrsbereich soll laut Stadtverwaltung durch die Verkehrsbehörde und KSJ durch anbringen von Spiegeln an den unübersichtlichen Stellen erreicht werden. Ein Unfallschwerpunkt ist dieser Bereich allerdings nicht.

  • Anfrage zu Klimaschutz in der Bauleitplanung

Dem Fragesteller geht es um die Betrachtung von Treibhausgasemissionen im Rahmen der Bauleitplanung. Laut Stadt ist es nicht vorgesehen, Treibhausgas-Emissionen zukünftig im Rahmen der Bauleitplanung zu ermitteln und emissionsmindernde Maßnahmen festzulegen. Vorgeschrieben ist eine Umweltprüfung. Treibhausgas-Emissionen zu ermitteln, sind bei der Bauleitplanung nicht vorgeschrieben. Eine ganzheitliche Betrachtung erfolgt schlussendlich jedoch immer. So die Antwort des zuständigen Dezernenten.

  • Anfrage zum Stand Umsetzung der Prioritätenliste im Rahmen des Aktionsplanes Inklusives Jena

Die Prioritätenliste aus dem Aktionsplan läuft bis Ende des Jahres und wird danach fortgeschrieben. Die derzeitige Prioritätenliste (7 Punkte) wurde im Beirat für Menschen mit Behinderungen erstellt. Deren Umsetzung erfolgt schrittweise durch die einzelnen Verwaltungsbereiche. Insgesamt ist der Stand der Umsetzung zufriedenstellend mit Luft nach oben. Insbesondere beim barrierefreien Zugang der Website der Stadt gibt es noch Probleme.

  • Anfrage zur Verwaltungsdigitalisierung

Dem Fragesteller geht es um die schleppende Einführung digitaler Onlinedienste, welche den Bürgern hilfreich wären. Derzeit arbeitet die Stadtverwaltung fortwährend an der Bereitstellung weiterer Onlinedienste. Verantwortlich ist für die Stadt im Wesentlichen der IT-Regiebetrieb.

  • Anfrage zur Radwegereinigung durch KSJ

Die Beantwortung erfolgt schriftlich.

TOP 7 Fragestunde der Stadträte (max. 30 Minuten)

  1. Anfrage der LINKEN zur Vorrangschaltungen für den ÖPNV

Diese gibt es an zahlreichen Ampeln im Stadtbereich. Vorrangig im Innenstadtbereich. Vorrangschaltungen für den ÖPNV werden ständig geprüft und seit 2020 ausgebaut. 56 Knotenpunkte mit Vorrangschaltung für den ÖPNV gibt es derzeit in Jena. Weitere sollen folgen.

  • Anfrage des Ortsteilrates Zwätzen zum Sanierungsplan Schießplatz

Nach Feststellung einer Blei-Kontaminierung in diesem Bereich, plant die Stadt die Rodung des betroffenen Areals und die Beräumung des kontaminierten Bodens. Die Bevölkerung des Ortsteiles würde eine Einzäunung des Areals bevorzugen, da sie befürchtet, dass nach einer Rodung des Wäldchens und der Bodensanierung der Bereich als Bauland ausgewiesen wird. Das möchten die Anwohner nicht. Der zuständige Dezernent schloss eine Wohnbauflächenentwicklung in seiner Antwort aus. Es soll weiter eine Park- und Freizeitfläche im Flächennutzungsplan bleiben. Gerodete Bäume bei der Sanierung sollen danach wieder aufgeforstet werden.

  • Anfrage der LINKEN zur Entwicklung auf dem Jägerberg

Die ehemaligen Militäranlagen liegen seit Jahren brach und ein Konzept zur Nutzung gibt es noch nicht. Ein 2021 erstelltes Gutachten wäre für die Nutzung im Bereich Freizeit und Erholung. Außerdem gab es fast zeitgleich eine BV zur Errichtung von Solaranlagen, welche jedoch nicht zum Beschluss geführt wurde. Zuletzt bekundete unter anderem die BPD Immobilienentwicklung GmbH ihr weiterhin bestehendes Interesse zur Wohnbebauung auf dem Gelände. Die Stadt erarbeitet derzeit Entwicklungsperspektiven für das Areal. Vorzugsweise für einen Solarpark.

Die OTZ berichtete darüber:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjY17P469eCAxWlgP0HHV1WA6IQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.otz.de%2Fregionen%2Fjena%2Fstrom-fuer-25-000-haushalte-grosser-solarpark-vor-den-toren-von-jena-geplant-id240606268.html&usg=AOvVaw27Mkt9wVFEHlhGV73GlSBT&opi=89978449

  • Anfrage der Grünen zur Bauarbeiterunterbringung im Umland – Großlöbichau

Aus den Medien war zu erfahren, dass das Jenaer Unternehmen ZEISS in Großlöbichau (Saale-Holzland-Kreis) Flächen für die temporäre Unterbringung von Fachkräften aus dem Ausland gepachtet hat. Dies stößt auf Widerstände aus der dort lebenden Bevölkerung. Die Lokalpresse berichtete darüber. Das Containerdorf für die Bauarbeiter wird trotz aller Bedenken der Einwohner errichtet. Die Stadt Jena konnte in Jena selbst keine Fläche bzw. eine so große Zahl von Unterkünften zur Verfügung stellen. Dies betonte der zuständige Dezernent. Somit blieb nur die Lösung für das Bauunternehmen, im Umland die Unterbringung zu organisieren.

Weitere Fragen konnten nicht gestellt werden, da die Fragezeit abgelaufen war.

Pause

Der Stadtrat beschloss nach der Pause, die Sitzung nach TOP 16 wegen der niedrigen Raumtemperatur in der Rathausdiele zu beenden.

In TOP 8 gab es die Antwort der Stadtverwaltung auf die Große Anfrage der Grünen „Jena familienfreundliche Stadt! Wie lebt es sich hier?“

https://sessionnet.jena.de/sessionnet/buergerinfo/getfile.php?id=122765&type=do&

Die Diskussion dazu wird es in der nächsten Stadtratssitzung geben.

Die „Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Jenaer Philharmonie für die Jahre 2025 bis 2032 mit dem Freistaat Thüringen“ waren Thema in TOP 9. Begründung:

001 Die „Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Jenaer Philharmonie für die Jahre 2025 bis 2032 mit dem Freistaat Thüringen“ sieht eine Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsanteils von Land und Stadt im Verhältnis von ca. 25 Prozent Land und 75 Prozent Stadt vor. Wesentliche Grundlage für die Kostenberechnungen ist der derzeit für die Jenaer Philharmonie geltende Haustarifvertrag, die Beibehaltung eines Orchesterstatus B-Fußnote sowie die Fortführung der im Zukunftskonzept der Jenaer Philharmonie beschlossenen Maßnahmen.

002 Die vom Theaterhaus vorgelegte Berechnung des Zuschussbedarfs sieht eine Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsanteils von Land und Stadt im Verhältnis von ca. 50 Prozent Land und 50 Prozent Stadt vor. Neu ist, dass ab 2025 eine Anpassung des Lohnniveaus der im Theaterhaus festangestellten Beschäftigten an die Vorgaben der geltenden Flächentarifverträge erfolgen soll. Dazu ist eine Erhöhung der Gehälter um ca. 17,5 % im Vergleich zum Status Quo 2023 vorgesehen. Diese Anpassung ist aus Sicht des Landes Thüringen und der Stadt Jena notwendig, um das Theaterhaus Jena in Bezug auf seine bundesweite Bedeutung und in Bezug auf den auch in diesem Segment intensivierten Wettbewerb um Fachkräfte wettbewerbsfähig zu halten und letztlich daraus resultierend weiterhin das hohe Maß an qualitativ hochwertiger Theaterproduktion gewährleisten zu können.

003 Nach übereinstimmender Einschätzung von Kernverwaltung und Eigenbetrieb 23/2096-BV Seite: 2 von 3 JenaKultur wird sich auch der städtische Gesamtzuschuss für JenaKultur anteilig in dem Maße erhöhen müssen. Eine Teilkompensation der in den Verträgen benannten städtischen Finanzierungsanteile soll zweckgebunden aus den Mitteln der sogenannten „Orchester- und Theaterpauschale“ erfolgen, die das Land Thüringen im Rahmen des geltenden Finanzausgleichsgesetzes an die Stadt Jena ausreicht.

Hier beantragte die AfD-Fraktion getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten, welches von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Grund für die Beantragung war, dass die AfD bei der angespannten Haushaltslage keine Finanzierung aus Steuergeld für ein auf Agitation und Propaganda ausgerichtetes Theaterhaus in 002 möchte und sich Jena zukünftig finanziell ganz auf die Philharmonie konzentrieren sollte. Denny Jankowski machte dies in seiner Rede deutlich. Die Rede ist in Kürze hier und im Internet abrufbar. Insgesamt wurde die BV mehrheitlich angenommen. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

In TOP 10 ging es um Mehrausgaben von ca. 650 000,- € zur Herrichtung der Hautklinik als Ausweichstandort für die Frauenklinik als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Die Frauenklinik steht ab 1.4.2024 nicht mehr als Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung, da das Land als Eigentümer diese Immobilie anderweitig nutzen möchte. Der Fachdienst Soziales wird bis mindestens Ende 2026 die Refinanzierung aus der Erstattung des Freistaat Thüringen leisten können. Mit dem Erlass des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 30.10.2023 hat sich der Freistaat Thüringen verpflichtet, bis 31.12.2026 in der Stadt Jena die Kosten für 687 Plätze für Geflüchtete zu refinanzieren – unabhängig von der Belegung. In diese Kostenkalkulation werden die Plätze in der neuen Gemeinschaftsunterkunft Alte Hautklinik einfließen. Mehrheitlich stimmte hier der Stadtrat gegen die Stimmen der AfD zu.

Eine BV des OB in TOP 11. Dabei ging es um den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan VBB-J 45 „Eichplatz Areal – Baufeld A“.

Hier die BV mit der Auflistung der einzelnen Gutachten:

https://sessionnet.jena.de/sessionnet/buergerinfo/getfile.php?id=122758&type=do&

Mehrheitlich stimmte der Stadtrat zu. Einzig die Fraktion der LINKEN stimmte gegen den Beschluss.

In TOP 12 eine weitere BV des OB zur Gesamtfinanzierung des Deutschen Optischen Museums. Da soll die Stadt Jena zur Absicherung der Gesamtfinanzierung für den Neubau und die Sanierung des Bestandsgebäudes der Stiftung Deutsches Optisches Museum eine Zustiftung in Höhe von 9.894.000 € erbringen.

Hier die BV mit der Begründung und dem umfangreichen Zahlenwerk:

https://sessionnet.jena.de/sessionnet/buergerinfo/getfile.php?id=123347&type=do&

Dazu auch ein OTZ-Artikel vom 17.11.2023:

Stadt Jena schließt Finanzierungslücke beim Deutschen Optischen Museum | Jena | Ostthüringer Zeitung (otz.de)

Der Stadtrat gab für die Zustiftung mit großer Mehrheit grünes Licht.

Die Verlängerung der Fristen des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan VBB J-40 „Wohnen am Alten Weinberg“ war Thema in TOP 13.

Begründung:

Der Durchführungsvertrag (DV) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBB-J 40 „Wohnen am alten Weinberg“ im Ortsteil Jena West, notariell beurkundet unter UR.- Nr.: W-1762/20202 am 03.12.2020, ist seit dem Stadtratsbeschluss vom 09.12.2020 rechtswirksam. Er regelt die Umsetzung des plangegenständlichen Vorhabens durch den Vorhabenträger (VT) innerhalb bestimmter Fristen und auf dessen Kosten. Ein wirksamer Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Erteilung von Baugenehmigungen. In Teil II des ursprünglichen DV war einvernehmlich geregelt, dass der VT bis spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten der Satzung über den VBB am 09.12.2021 einen genehmigungsfähigen Bauantrag für die Stadthäuser im südlichen Teil des Plangebietes sowie spätesten 24 Monate nach Inkrafttreten der Satzung einen genehmigungsfähigen Bauantrag für das Weinberghaus im nördlichen Teil des Geltungsbereiches bei der Stadt Jena einreicht. Auch für den Baubeginn und die Fertigstellung der Gebäude waren Fristen vereinbart. 2021 hat der aktuelle VT der Stadt mitgeteilt, dass er die überplanten Grundstücke veräußern wird. Er wird weder den Bauantrag für das Weinberghaus einreichen, noch wird er die beiden Bauvorhaben (Weinberghaus und Stadthäuser) umsetzen. Auch die vorhabengerechte Erschließung und die Umsetzung der übrigen Maßnahmen aus dem DV wird er an Dritte übertragen. Die rechtssichere Weitergabe der im DV vereinbarten Rechte und Pflichten an eventuelle Käufer setzt gemäß DV die Zustimmung der Stadt zum VT-Wechsel voraus. Diese kann nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Umsetzung des VBB gesichert werden kann. In der Erwartung, die entsprechenden Abstimmungen zwischen der Stadt, dem ursprünglichen VT und den Kaufinteressenten bis Ende 2023 abschließen zu können, hat der Stadtrat Jena am 14.12.2022 unter der Beschlussnummer 22/1621- BV bereits eine erstmalige Verlängerung der Fristen des DV beschlossen. Aufgrund personeller Veränderungen im Vorstand des VT, wegen geänderter Verkaufsvorstellungen und für die Anpassungen der einzureichenden Bauantragsunterlagen an die Vorstellungen der potentiellen Käufer konnten die entsprechenden Verhandlungen allerdings bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. In Absprache mit den Beteiligten sollen die Fristen des DV nun erneut verlängert werden, damit der DV nicht insgesamt unwirksam wird und der VBB seine Rechtswirksamkeit behält. Als spätesten Termin für die Abgabe genehmigungsfähiger Bauantragsunterlagen sieht der DV nun den 31.12.2024 vor. Der genannten Anpassung muss der Stadtrat entsprechend DV erneut zustimmen. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2024 wird der Stadtrat darüber hinaus über die laut DV erforderliche Zustimmung zum Vorhabenträgerwechsel zu entscheiden haben. Der Entwurf der Änderung des DV wurde mit dem Ortsteilrat Jena-West abgestimmt. Der Stadtrat stimmte hier geschlossen zu.

Die TOPs 14, 15 und 16 wurden zusammen beraten und am Ende der Beratung jeweils gesondert zur Abstimmung gebracht. In TOP 14 ging es um die Abfallgebührensatzung, in TOP 15 um die Abfallsatzung und in TOP 16 um die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Restabfallbehandlung der Stadt Jena. Notwendig wurden die Änderungen mit einhergehenden Gebührensteigerungen auf Grund gestiegener Kosten. Nicht zuletzt auch durch die CO2-Bepreisung durch die Bundesregierung. Außerdem wurden geänderte EU-Richtlinien redaktionell in den jeweiligen Satzungen berücksichtigt. Mehrheitlich stimmte der Stadtrat den einzelnen Satzungen zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich dabei jeweils der Stimme.

Sitzungsende: 21.50 Uhr

Die nächste Stadtratssitzung findet planmäßig am 13.12.2023 statt.

Abkürzungsverzeichnis

TOP steht für Tagesordnungspunkt

BV steht für Beschlussvorlage

SEA steht für Stadtentwicklungsausschuss

KSJ steht für Kommunal Service Jena

OTR steht für Ortsteilrat

OB steht für Oberbürgermeister

z.B. steht für zum Beispiel

z.T. steht für zum Teil

bzw. steht für beziehungsweise

Kfz steht für Kraftfahrzeug

ÖPNV steht für Öffentlicher Personen Nahverkehr

PKW steht für Personenkraftwagen

KIJ steht für Kommunale Immobilien Jena

max. steht für maximal

ggf. steht für gegebenenfalls

FA steht für Finanzausschuss

o.g. steht für oben genannten

JES GmbH, JES steht für Jena Eisenberg Stadtroda

u.Ä. steht für und Ähnliches

i.d.R. steht für in der Regel

TGS steht für Thüringer Gemeinschaftsschule

ThürKO steht für Thüringer Kommunalordnung

ThürEBBG steht für Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid